Rechtsprechung
BSG - B 13 R 253/06 B |
Anhängiges Verfahren
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Landshut, 09.09.2004 - S 11 RA 225/03
- SG Landshut, 09.11.2004 - S 11 RA 225/03
- LSG Bayern, 09.03.2006 - L 13 R 4237/04
- BSG - B 13 R 253/06 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84
Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung - …
Auszug aus BSG - B 13 R 253/06 B
9 Die grundsätzliche Bedeutung ist aber nicht formgerecht dargelegt, wenn trotz nahe liegender rechtlicher Gestaltung die schlüssige Darlegung fehlt, dass die Entscheidung des LSG nicht auch ohne Klärung der als grundsätzlich angesehenen Rechtsfrage bestätigt werden kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG - B 13 R 253/06 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).